Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur, zu erheben. Das Produkt muss bei der DPG zertifiziert werden und sowohl das DPG-Logo mit Spezial-Sicherheitsfarbe auf den Produkten als auch der dazugehörige EAN-Code angebracht werden. Diese Spezialfarbe darf nur von wenigen Druckereien verarbeitet werden, die ebenfalls am DPG System als zertifizierte Mitglieder (sog. Farbverwender) teilnehmen müssen. Beim Import von pfandpflichtigen Einwegverpackungen aus dem Ausland muss der Importeur am DPG Sytem als Erstinverkehrbringer teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass diese Rahmenbedingungen erfüllt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Seitenende unter dem Punkt "Import".
Als deutscher Hersteller übernehmen wir selbstverständlich diesen gesamten Prozess für Sie und beliefern Sie mit DPG-zertifizierten Produkten, so dass sowohl für Sie als Händler als auch den Industriekunden absolute Rechtssicherheit besteht.